Ein Unternehmen lässt von einem angestellten Programmierer ein Computerprogramm im Wert von 100 T€ zur Steuerung der eigenen Maschinen anfertigen. Die Herstellungskosten setzen sich wie folgt zusammen:
Fertigungslöhne 50T€
Materialeinzelkosten 5T€
Fertigungsgemeinkosten 30T€
Materialgemeinkosten 10T€
Verwaltungskosten 5T€
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100T€
Das Programm wird ab dem 25.06.2005 betrieblich genutzt. Die planmäßige Nutzungsdauer beträgt 5 jahre.
Wie ist in Handels- und Steuerbilanz zu buchen, wenn die Unternehmung einen
a)niedrigen
b)hohen
Gewinnausweis wünscht?
Wäre der Sachverhalt anders zu beurteilen, wenn das programm zur Veräußerung bestimmt wäre??
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Diese Aufgabe kam in meiner letzten Klausur vor, würde mich sehr über ein Ergebnis freuen.
Viel Spaß beim rechnen
Forum
Rechnungslegung Klausuraufgabe hilfe!!!
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#1 15.09.2009 14:53 Uhr
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#2 15.09.2009 17:30 Uhr
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Moderator
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§255 Abs. 2HGB
Fertigungslöhne 50T€ + Materialeinzelkosten 5T€ ------------------------------ Mindest HK 55T€ Fertigungsgemeinkosten 30T€ + Materialgemeinkosten 10T€ + Verwaltungskosten 5T€ ------------------------------- Höchst HK 100 T€ R 6.3 EStR Fertigungslöhne 50T€ + Materialeinzelkosten 5T€ + Fertigungsgemeinkosten 30T€ + Materialgemeinkosten 10T€ ----------------------------------- Mindest HK 95 T€ + Verwaltungskosten 5T€ ----------------------------------- Höchst HK 100 T€ IAS/IFRS Fertigungslöhne 50T€ + Materialeinzelkosten 5T€ + Fertigungsgemeinkosten 30T€ + Materialgemeinkosten 10T€ + Verwaltungskosten 5T€ ----------------------------------- Min und Höchst 100 T€ (ab 2009 nur noch Höchst 100 T€) Mit Verwaltungskosten sind doch die Verwaltungsgemeinkosten gemeint ? Wenn nicht, dann sieht das nach IAS, IFRS anders aus. _______________ Nicht beantwortete Beiträge findet ihr unter: http://www.bwl24.net/forum.php |
#3 15.09.2009 18:08 Uhr
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dankesehr das war sehr hilfreich, so hatte ich das auch gedacht nur ich kam mit dem niedrigen Gewinn und dem höheren Gewinn durcheinander.
Mit meinen Worten erklärt: Wenn ich die Verwaltungskosten(verwaltungsgemeinkosten) mit in die Rechnung ziehe, dann erhöhen sich meine Aufwendungen somit hab ich einen kleineren Gewinn. Also muss ich für niedrigen gewinn die Verwaltungsgemeinkosten mit einrechnen?! Und bei hohem Gewinn rauslassen?! Richtig? |
flying Horst
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#4 15.09.2009 18:17 Uhr
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Gast |
Ja!
Bedenke bei deiner zweiten Frage mit der Veräußerung, dass dann die Maschine in das Umlaufvermögen übergeht. Bedenke auch, dass für das Jahr 2010 nach neuem HGB zu bilanzieren ist. Das scheint aber hier nicht gefragt (dem Aufgabentext nach zu urteilen). |
#5 15.09.2009 18:37 Uhr
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Ja vielen dank, ich hatte die Aufgabe richtig nur ich wusste nicht wie ich das Ergebnis interpretieren sollte. Aber jetzt versteh ich das auch alles. Dannkööö;-)
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#6 18.09.2009 13:37 Uhr
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Sorry wenn ich nerve aber ich bin auf ein neues problem gestoßen.
Eine Aufgabe zum derivaten Firmenwert. Wie man ihn errechnet weiss ich nur das problem liegt darin: Die A-Gmbh übernimmt zum 01.01.2006 alle geschäftsanteile der B-GmbH, die der Kaufmann C in seiner Einzelfirma zu den ursprünglichen Anschaffungskosten von 25 T€ bilanziert hat. Die Bilanz der B-GmbH zeigt zum 01.01.2006 folgendes Bild: dann stehen die werte da..... meine Frage: Ich habe gehört dass wenn eine GmbH im Spiel ist, dass der Firmenwert nicht errechnet wird, weil irgendwas da ist mit Anteilen...versteh ich nciht, nur bei Einzelunternehmen und Personengesellschaft wäre diese aufgabe möglich. ich müsste in dieser Aufgabe in der Klausur quasi hinschreiben dass der Firmenwert nicht ermittelt werden kann.... Hat einer ne Idee was das heissen soll??? ich hätte jetzt ganz normal den Firmenwert errechnet und nach Handels- und Steuerrecht bilanziert. gruß |
#7 20.09.2009 23:34 Uhr
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keiner ne Idee???
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#8 21.09.2009 12:37 Uhr
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Hier übernimmt eine GmbH die andere. Warum das mit der GmbH nicht gehen sollte, versteh ich nicht. derivater Firmenwert = Kaufpreis - Substanzwert Du verrechnest zwei Bilanzen miteinander. Ich schick dir einen Firmenwertrechner per mail zu. Ich bräuchte dazu noch eine zweite Meinung. _______________ Nicht beantwortete Beiträge findet ihr unter: http://www.bwl24.net/forum.php |
#9 21.09.2009 14:49 Uhr
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ok warte ich mal auf antwort, wie gesagt, bei einer Kapitalgesellschaft ist irgendwas krumm was dem derivaten GW angeht....vielleicht irre ich mich ja auch
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