Servus Harry,
bin der Frischling im Forum - war zwar schon mal in deinem Forum aktiv
aber das ist schon lange her.
Jetzt mal ein spezieller von mir entworfener Fall :wink: mit der Bitte um Deinen Rat:
"Ein Technischer Betriebswirt und Versorgungstechniker ist in einem
mittelständischen Handwerksunternehmen das überregional tätig ist
auf 40h-Basis angestellt. Der Angestellte denkt über die Anmeldung eines
Gewerbes (Kleingewerbe) nach, das er nebenbei betreiben will.
Er würde somit sein Angestelltenverhältnis auf 30 h vertraglich reduzieren.
Gleichzeitig möchte er aber mit seinem Arbeitgeber einen Dienstleitungs-
vertrag für Beratungs- und Vertriebsleistungen abschließen und würde
für den Auftraggeber somit regelmäßig ca. 15 h pro Woche als selbst-
ständiger Berater für z.B. Projektmanagement tätig sein. Dies würde in
einen Vertrag vereinbart werden, der sich z.B. jährlich verlängert und der
die monatliche Vergütung regelt."
Meine Frage dabei ist, ob der Fall dann als Scheinselbstständigkeit
gewertet werden kann, da der AN überwiegend nur für einen Auftraggeber
tätig ist oder ob es für diese Form andere Einwände gibt?
Für den Auftrag- bzw. Arbeitgeber wäre die monatliche Vergütung in etwa
gleich, jedoch wären beide Parteien flexibler je nach Auftragslage.
Um deine Meinung wäre ich Dir sehr dankbar!
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Viele Grüße
vom Bayernbuam
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liaber dumm geboren,
als bled g´storbm